Tatort #624 - Nachtrag - Nähkästchen
Das hier hatte ich am Samstag gar nicht gelesen.
Ein Leserbriefschreiber machte mich in der Taz heute darauf aufmerksam.
Und auf noch etwas:
Regisseur Thomas Bohn ist, das kann man schnell googlen, Mitglied bei "Trennungsväter e.V.", mit "Väteraufbruch" lag ich also weniger daneben, als ich selber dachte.
Hier ein Familienfoto mit der Justizministerin und dem Regisseur.
Nun hat der Tatort sicher nicht zuvörderst die Aufgabe, gesellschaftliche Themen ausgewogen aufzubereiten. Als Anwältin im Familienrecht sähe ich diese Kirche aber - mer losse der Dom in Kölle - lieber im Dorf. Und uns Anwältinnen unsere Arbeit tun. In der wir auch mit Müttern zu tun haben, die den Vätern die Kinder vorenthalten wollen. Manchmal aus Rache, oder weil es ihr einziges Machtmittel ist. Oft aus Angst.
Der Regelfall ist aber immer noch: Kinder (wie bisher) bei der Mutter, Vater pflegt Umgang. Und ist auch gar nicht scharf darauf, die Kinder während der Woche zu betreuen.
Viel mehr zu tun haben wir also mit
- Vätern, die erst nach der Trennung ihre Väterlichkeit entdecken. Ich begrüße das, lieber spät als nie. Müssen sich aber alle Familienmitglieder erst dran gewöhnen.
- Vätern, die mit der betreuenden Mutter um jeden Pfennig Unterhalt streiten, aber sonntags die Kinder ins Phantasialand ausführen. Anregung an die Väter: Lieber auch mal Schuhe kaufen gehen und Hausaufgaben nachschauen. Raten auch Kinderpsychologen.
- Müttern, die Angst haben, dass die neue Freundin des Vaters auf einmal die bessere Mutter ist - die hat ja auch nicht die ganze Woche den Stress mit Arbeit, Schule, Hausaufgaben, Wäsche, Kinderarzt.
- Vätern, die das Kind am Wochenende lieber bei der Mutter lassen, wenn es erkältet ist - aber nicht außer der Reihe mal einspringen, wenn die Mutter krank ist.
- Mütter, die es nicht schaffen, einfach mal die freie Zeit zu genießen, wenn die Kinder beim Vater sind.
- Eltern, die nicht wissen, dass das Umgangsrecht zuerst ein Recht des Kindes ist. Aber versuchen Sie mal, einen Elter auf regelmäßigen Umgang zu verklagen, der dazu keine Lust hat.
Nach meiner Beobachtung funktioniert das gemeinsame Sorgerecht eigentlich nur dort, wo Eltern sich nach der Trennung (erstmals oder weiterhin) Alltag UND Freizeit mit den Kindern teilen.
Ein Leserbriefschreiber machte mich in der Taz heute darauf aufmerksam.
Und auf noch etwas:
Regisseur Thomas Bohn ist, das kann man schnell googlen, Mitglied bei "Trennungsväter e.V.", mit "Väteraufbruch" lag ich also weniger daneben, als ich selber dachte.
Hier ein Familienfoto mit der Justizministerin und dem Regisseur.
Nun hat der Tatort sicher nicht zuvörderst die Aufgabe, gesellschaftliche Themen ausgewogen aufzubereiten. Als Anwältin im Familienrecht sähe ich diese Kirche aber - mer losse der Dom in Kölle - lieber im Dorf. Und uns Anwältinnen unsere Arbeit tun. In der wir auch mit Müttern zu tun haben, die den Vätern die Kinder vorenthalten wollen. Manchmal aus Rache, oder weil es ihr einziges Machtmittel ist. Oft aus Angst.
Der Regelfall ist aber immer noch: Kinder (wie bisher) bei der Mutter, Vater pflegt Umgang. Und ist auch gar nicht scharf darauf, die Kinder während der Woche zu betreuen.
Viel mehr zu tun haben wir also mit
- Vätern, die erst nach der Trennung ihre Väterlichkeit entdecken. Ich begrüße das, lieber spät als nie. Müssen sich aber alle Familienmitglieder erst dran gewöhnen.
- Vätern, die mit der betreuenden Mutter um jeden Pfennig Unterhalt streiten, aber sonntags die Kinder ins Phantasialand ausführen. Anregung an die Väter: Lieber auch mal Schuhe kaufen gehen und Hausaufgaben nachschauen. Raten auch Kinderpsychologen.
- Müttern, die Angst haben, dass die neue Freundin des Vaters auf einmal die bessere Mutter ist - die hat ja auch nicht die ganze Woche den Stress mit Arbeit, Schule, Hausaufgaben, Wäsche, Kinderarzt.
- Vätern, die das Kind am Wochenende lieber bei der Mutter lassen, wenn es erkältet ist - aber nicht außer der Reihe mal einspringen, wenn die Mutter krank ist.
- Mütter, die es nicht schaffen, einfach mal die freie Zeit zu genießen, wenn die Kinder beim Vater sind.
- Eltern, die nicht wissen, dass das Umgangsrecht zuerst ein Recht des Kindes ist. Aber versuchen Sie mal, einen Elter auf regelmäßigen Umgang zu verklagen, der dazu keine Lust hat.
Nach meiner Beobachtung funktioniert das gemeinsame Sorgerecht eigentlich nur dort, wo Eltern sich nach der Trennung (erstmals oder weiterhin) Alltag UND Freizeit mit den Kindern teilen.
sopran - 15. Mär, 11:41